BDG: § 101 Abs 4 (Disziplinarsenate; Disziplinarkommissionen und Disziplinaroberkommission, Senatsbildung und Geschäftsverteilung bis Jahresschluss durch Vorsitzenden jeder Kommission)
Geschäftsverteilung der Disziplinarkommission beim BMI für das Kalenderjahr 2011: Z 4 (allgemeine Regelungen)