MinroG: § 119 Abs 5 (Bewilligung von Bergbauanlagen; über das zumutbare Ausmaß hinausgehende Beeinträchtigung der Umwelt; Gewässerbeeinträchtigung; Maßstab wasserrechtliche Vorschriften; Grundwasser)
§ 179 Abs 2 (Auftrag von Sicherheitsmaßnahmen, Voraussetzungen, Gefährdungen, Beeinträchtigungen oder Belästigungen; Gewässerbeeinträchtigung; Auftrag zu Sicherheitsmaßnahmen schon bei drohender Beeinträchtigung)