NÖ BauO: § 6 Abs 2 (Baubewilligungsverfahren, subjektive Rechte der Nachbarn; Schutz vor Immissionen [§ 48]; Schallreflexionen; Abstellen auf die vom Bauwerk ausgehenden Immissionen, bloßer Vergleich Ist-Zustand/Prognosemaß unzulässig; geringe Differenz indiziert aber Üblichkeit der vom Bauwerk ausgehenden Schallreflexion)