Vlbg RPG 1996: § 16 Abs 1 (Ferienwohnungsgebiete; Gebiete, in denen auch oder nur Ferienwohnungen errichtet werden dürfen)
§ 16 Abs 2 (Ferienwohnung, Begriff; nicht bei Wohnungen, die der gewerblichen Beherbergung von Gästen oder der Privatzimmervermietung dienen; unentgeltliches Überlassen einer Wohnung nur an persönlich Bekannte, kein Anbieten an Außenstehende; keine gewerbliche Beherbergung)