Wr BauO: § 60 Abs 1 lit a (Neubau, Umbau, Begriff)
§ 60 Abs 1 lit c (Änderungen und Instandsetzungen, Bewilligungspflicht bei Einfluss auf die Festigkeit, die gesundheitlichen Verhältnisse, die Feuersicherheit oder auf die subjektiv-öffentlichen Rechte der Nachbarn; Veränderung der Höhenlage, Versetzung der Fenster und Türen)