Sbg ROG 1998: § 22 Abs 2 lit f (Genehmigung eines Flächenwidmungsplanes; Versagungsgründe; Nichtbeachtung der sonstigen für die Aufstellung des Flächenwidmungsplanes geltenden Vorschriften, insb des Grundsatzes des sparsamen Umgangs mit Bauland; unschlüssiges Gutachten bezüglich das Vorliegen der Voraussetzungen für die Ausweisung einer Lücke)