ArbVG: § 3 Abs 1 (Zulässigkeit von vom Kollektivvertrag abweichenden Sondervereinbarungen nur soweit sie für den Arbeitnehmer günstiger sind)
ASVG: § 49 Abs 1 (Beitragsgrundlage; Entgelt; Anspruchslohn; arbeitsvertragliche Abweichung von den kollektivvertraglichen Bestimmungen; Günstigkeitsvergleich; Reduktion der Höhe der Sonderzahlungen gegen Anhebung des monatlichen Entgelts)