AsylG 2005: § 18 (Ermittlungsverfahren, Umfang der Ermittlungspflicht des BAA und des AsylGH, Hinwirken auf Antragsteller ua durch Fragestellung oder auf andere geeignete Weise, erforderlichenfalls Beischaffung von Beweismittel auch von Amts wegen)
AsylG 2005: § 18 (Ermittlungsverfahren, Umfang der Ermittlungspflicht des BAA und des AsylGH, Hinwirken auf Antragsteller ua durch Fragestellung oder auf andere geeignete Weise, erforderlichenfalls Beischaffung von Beweismittel auch von Amts wegen)