BDG 1979: § 43 Abs 2 (allgemeine Dienstpflichten, Kritik an Behörde oder Unternehmen, Grenzen, Meinungsfreiheit, Übermittlung diverser Unterlagen an breite Öffentlichkeit)
§ 118 Abs 1 Z 2 (Einstellung, offenkundig keine Dienstpflichtverletzung)
MRK: Art 10 (Meinungsäußerungsfreiheit, Grenzen)