B-VG: Art 144a (Beschwerde gegen Entscheidungen des AsylGH; anfechtbare Entscheidungen, keine, bloße Verfahrensanordnungen oder auch sonstige als "Beschlüsse" titulierte Akte, durch die das Verfahren über die Asylsache als solches nicht abgeschlossen wird, Entscheidungen des Präsidenten des AsylGH über Ablehnungsantrag einer Partei nicht unmittelbar beim VfGH anfechtbar)
GRC: Art 47 (Recht auf faires Verfahren)