Oö PolizeistrafG: § 1a Abs 1 (Bettelei; Verbot aufdringlicher oder aggressiver Formen der Bettelei; Anfassen oder unaufgefordertes Begleiten oder Beschimpfen; Bettelei um Geld oder geldwerte Sachen an einem öffentlichen Ort oder von Ort zu Ort oder von Haus zu Haus umherzieht; Bettelei als Beteiligter einer organisierten Gruppe)
§ 1a Abs 4 (Strafbarkeit des Versuchs)