Wr Landes-SicherheitsG: § 2 Abs 1 lit a (Bettelei; Verbot gewerbsmäßiger Bettelei; Verbot einer qualifizierten Bettelform, kein absolutes Bettelverbot; kein Verbot der stillen Bettelei zur Überbrückung einer Notlage)
Wr Landes-SicherheitsG: § 2 Abs 1 lit a (Bettelei; Verbot gewerbsmäßiger Bettelei; Verbot einer qualifizierten Bettelform, kein absolutes Bettelverbot; kein Verbot der stillen Bettelei zur Überbrückung einer Notlage)