Verletzung (Gesetz)
VfGH 30. 6. 2012, G 155/10
Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bietet keinen rechtfertigenden Zweck für ein ausnahmsloses Verbot der Bettelei, das auch stille Formen der Bettelei umfasst.
Verletzung (Gesetz)
VfGH 30. 6. 2012, G 155/10
Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bietet keinen rechtfertigenden Zweck für ein ausnahmsloses Verbot der Bettelei, das auch stille Formen der Bettelei umfasst.