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VfGH 5. 3. 2012, V 8/11 (Gewerberecht)

VfGHGewerberechtZfV 2013/195ZfV 2013, 146 Heft 1 v. 18.3.2013

GewO: § 69 Abs 2 Z 5 (Immobilienmaklerverordnung; Festsetzung eines Höchstsatzes; kein Verstoß gegen Gesetz)

VfGH 5. 3. 2012, V 8/11

1. Die Antragstellerin ist eingetragene Unternehmerin und Inhaberin einer Gewerbeberechtigung für Immobilienmakler und macht einen Verstoß des letzten Satzes des § 20 Abs 1 der ImmobilienmaklerV gegen § 69 Abs 2 Z 5 GewO iVm den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Freiheit der Erwerbsbetätigung und auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz geltend.

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