AsylG 2005: § 20 Abs 2 (Asylgerichtshof, behaupteter Eingriff in sexuelle Selbstbestimmung, Zuständigkeit eines Senates aus Richtern desselben Geschlechts)
§ 41 Abs 7 (ebenso, Unterbleiben der Verhandlung bei geklärtem Sachverhalt; keine Verhandlungspflicht durch Behauptung eines Eingriffs in sexuelle Selbstbestimmung)