VwGG: § 46 Abs 1 (Wiedereinsetzung; kein rechtskundiger Parteienverkehr; auffallende Sorglosigkeit; Abwarten der vollen Beschwerdefrist; zwei gleichzeitige Bescheide der letztinstanzlichen Behörde)
VwGH 23. 5. 2012, 2012/22/0095
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass über alle Wiedereinsetzungsanträge im verwaltungsgerichtlichen Verfahren also auch über einen Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung einer Frist in einer Angelegenheit der Verfahrenshilfe durch Beschluss des Senates zu entscheiden ist (VwGH 24. 6. 2010, 2010/21/0197).