StbG: § 10 Abs 1 Z 7 (Verleihung der Staatsbürgerschaft, hinreichend gesicherter Lebensunterhalt; Erfordernis der Berücksichtigung der Familienbeihilfe sowie des Kinderabsetzbetrages bei Berechnung des für den Lebensunterhalt des Antragstellers maßgeblichen Haushaltseinkommens)
§ 10 Abs 5 (gesicherter Lebensunterhalt, Begriff; Berücksichtigung der Familienbeihilfe sowie des Kinderabsetzbetrages)