GSVG: § 2 Abs 1 Z 4 (Pflichtversicherung; selbstständig erwerbstätige Personen, die aufgrund einer betrieblichen Tätigkeit bestimmte Arten von Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes 1988 beziehen; Kommanditist, dem durch den Gesellschaftsvertrag eine über die reine Kommanditistenstellung hinausgehende Rechtsstellung eingeräumt wird)
VwGH 11. 7. 2012, 2012/08/0123