NotarversicherungsG: § 2 Z 16 idF BGBl I 2000/139 (Kanzleiablöse, Definition; erfasst sind auch Leistungen für die Übertragung eines Gesellschaftsanteils an einer Notar-Partnerschaft)
§ 10 Abs 1 Z 2 idF BGBl I 2000/139 (Beitragsgrundlage; Empfänge und Erlöse aus einer steuerlich erfassten Kanzleiablöse; Veräußerungsgewinn im Sinne des § 24 EStG; behauptete, nicht vorliegende Vereinbarung einer Leibrente)