ASVG: § 113 Abs 1 Z 1 (Vorschreibung eines Beitragszuschlags; fehlende Anmeldung zur Pflichtversicherung vor Arbeitsantritt; nicht anwendbar auf Abmeldung vor dem Ende der Pflichtversicherung)
VwGH 11. 7. 2012, 2009/08/0091
Der Beitragszuschlag nach § 113 Abs 1 ASVG stellt eine pauschalierte Abgeltung des durch die Säumigkeit des Beitragspflichtigen verursachten Verwaltungsaufwandes und des Zinsentganges infolge der verspäteten Beitragsentrichtung dar (VwGH 20. 10. 2004, 2002/08/0114).