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VwGH 6. 6. 2012, 2011/11/0044 (Kraftfahrwesen)

VwGHKraftfahrwesenZfV 2013/99ZfV 2013, 98 Heft 1 v. 18.3.2013

KFG 1967: § 47 Abs 2a idF BGBl I 2010/116 (Zulassungsevidenz; Bekanntgabe von Name und Anschrift des Zulassungsbesitzers ua auf Anfrage von Privatpersonen; Voraussetzungen; ua Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses; dieses kann auch vorliegen, wenn derjenige, der Bekanntgabe der Daten begehrt, als rechtliches Interesse das rechtliche Interesse seines Klienten geltend macht; hier: Inkassobüro)

VwGH 6. 6. 2012, 2011/11/0044

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