FPG: § 11 Abs 2 (Verfahren vor den österreichischen Vertretungsbehörden; Ankreuzen eines Textbausteines ausreichend, wenn maßgeblicher Sachverhalt im Akt nachvollziehbar)
§ 20 Abs 1 Z 4 (Ausstellung eines Aufenthaltsvisums, Visum "D")
§ 21 Abs 1 Z 2 idF BGBl I 2009/122 (Erteilung von Visa, wenn die Wiederausreise gesichert erscheint; bei Versagung Erfordernis des Vorliegens konkreter Anhaltspunkte für Verdacht des Verbleibens in Österreich trotz Ablaufes der Gültigkeitsdauer)