NAG: § 20 Abs 4 (Aufenthaltstitel, Erlöschen bei mehr als 12-monatigem Aufenthalt außerhalb des EWR-Gebietes; Unanwendbarkeit im Bereich des ARB 1/80)
§ 21 Abs 1 (Erstanträge, Auslandsantragstellung)
ARB 1/80: Art 13 (Stillhalteklausel)
NAG: § 20 Abs 4 (Aufenthaltstitel, Erlöschen bei mehr als 12-monatigem Aufenthalt außerhalb des EWR-Gebietes; Unanwendbarkeit im Bereich des ARB 1/80)
§ 21 Abs 1 (Erstanträge, Auslandsantragstellung)
ARB 1/80: Art 13 (Stillhalteklausel)