BDG: § 43 Abs 1 (allgemeine Dienstpflichten)
§ 44 Abs 2 (Weisungsgebundenheit, Ausnahmen; Universitätsprofessor an der Medizinischen Universität Wien, Weisung zur Veröffentlichung des Eingeständnisses eines Plagiates; mangels eines durch Weisung gestaltbaren dienstlichen Verhaltens Verneinung der Befolgungspflicht)