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Verwaltungsrechtliche Bettelverbote - kompetenzrechtliche Fragen*** Dieser Beitrag ist Univ.-Prof. Dr. Ewald Wiederin zum Dank für sehr lehrreiche Assistentenjahre gewidmet. Ihm danke ich auch für anregende Diskussionen und weiterführende Hinweise. Für ein stets offenes Ohr und kritische Gedankenprüfung danke ich Dr.in Iris Eisenberger und Dr.in Sonja Neudorfer. Schließlich gilt mein Dank Dr. Markus Vasek für die gemeinsame Diskussion dieser Erkenntnisse, wie überhaupt für das in vier gemeinsamen Assistentenjahren Erlebte. Schriftliche Fassung eines Vortrags, den die Verfasserin am 13. November 2012 an der Wirtschaftsuniversität Wien im Rahmen des Rill/Korinek-Seminars gehalten hat. Die Ausführungen geben ausschließlich die persönliche Meinung der Verfasserin wieder.

AbhandlungenJulia SchmollZfV 2013/2ZfV 2013, 12 Heft 1 v. 18.3.2013

Der VfGH hat sich bei der kompetenzrechtlichen Einordnung von Bettelverboten mit einem altbekannten Abgrenzungsproblem beschäftigt: Der Gerichtshof sucht im gegenständlichen Erkenntnis ein weiteres Mal die Grenze zwischen örtlicher und überörtlicher Sicherheitspolizei schärfer zu ziehen. Inwieweit ihm das gelungen ist, soll hier kritisch erörtert werden.

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