Der VfGH hat sich bei der kompetenzrechtlichen Einordnung von Bettelverboten mit einem altbekannten Abgrenzungsproblem beschäftigt: Der Gerichtshof sucht im gegenständlichen Erkenntnis ein weiteres Mal die Grenze zwischen örtlicher und überörtlicher Sicherheitspolizei schärfer zu ziehen. Inwieweit ihm das gelungen ist, soll hier kritisch erörtert werden.