AsylG 2005: § 3 Abs 1 (Status des Asylberechtigten, Voraussetzungen, Verfolgungsgefahr, Glaubhaftmachung; keine, strafgerichtliche Verurteilung wegen Mordes, Verfahren, Haftbedingungen und Urteilsmaß ohne
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Konnex zu Gründen der FlKonv, Bedrohung des unmittelbaren Täters durch Blutrache, kein Konnex zu Gründen der FlKonv, Türkei)