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VwGH 29. 3. 2012, 2011/23/0180 (Verwaltungsverfahren)

VwGHVerwaltungsverfahrenZfV 2012/1759ZfV 2012, 1095 Heft 6 v. 7.1.2013

AVG: § 71 Abs 1 Z 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis; minderer Grad des Versehens; hier: Vertreter hat die im Verkehr mit Behörden für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und zumutbare Sorgfalt schuldhaft außer Acht gelassen)

VwGH 29. 3. 2012, 2011/23/0180

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