EGVG: Art 1 Abs 2 Z 28 (Anwendung des AVG, taxative Aufzählung der Behörden; Strafvollzugsbehörden; Entscheidung über Antrag auf Ausfolgung eines Pakets, Devolutionsantrag; Beschwerde gegen eine generelle Anordnung betreffend Paketausfolgung, nicht gegen Abweisung eines Antrags auf Ausnahme von der Anordnung)