BundesvergabeG 2006: § 320 (Nachprüfungsverfahren; Einleitung des Verfahrens; Nachprüfbarkeit aller in Anwendungsbereich des Gesetzes fallenden Vergaben; kein genereller Ausschluss durch Ausschreibung; Bauauftrag einer öffentlichen Auftraggeberin)
Wr VergaberechtsschutzG: § 11 (Vergabekontrollsenat; Zuständigkeit; Entscheidung; keine Zuständigkeit zur Entscheidung über Eventualanträge bei aufrechtem Hauptantrag)