AlVG: § 25 (Rückforderung unberechtigt empfangener Leistungen; Voraussetzungen; Erkennbarkeit, dass die Leistung nicht oder nicht in dieser Höhe gebührte; Sorgfaltsmaßstab, nicht zu überspannender, nicht mit Rechtskenntnis gleichzusetzen; Verschweigung maßgeblicher Tatsachen)
§ 50 Abs 1 (Meldepflichten; nicht gemeldeter Arbeitsplatzwechsel der Ehefrau)