FSG idF BGBl I 2008/31: § 31 Abs 3a (Voraussetzungen für das Lenken von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen, sofern der Lenker nicht über eine Lenkberechtigung verfügt)
FSG idF BGBl I 2008/31: § 31 Abs 3a (Voraussetzungen für das Lenken von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen, sofern der Lenker nicht über eine Lenkberechtigung verfügt)