GewO 1994: § 26 Abs 1 (Nachsicht vom Ausschluss von der Gewerbeausübung; Voraussetzungen; keine Befürchtung der gleichen oder ähnlichen Straftat bei Gewerbeausübung; Beurteilungsmaßstab Eigenart der strafbaren Handlung und Persönlichkeit des Verurteilten; keine Bindung an gerichtliche Strafzumessungsgründe; Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit anderer Menschen; Nachsicht, keine)
VwGH 17. 4. 2012, 2008/04/0009