FPG: § 53 Abs 1 (Ausweisung; abgewiesener Asylwerber; Anhängigkeit eines Verfahrens auf Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels; Ehe mit einer Österreicherin)
§ 66 Abs 2 (Ausweisung; Schutz des Privat- und Familienleben; Interessenabwägung; kein gemeinsamer Wohnsitz mit österreichischer Ehepartnerin; Überwiegen der öffentlichen Interessen)