FPG: § 65b (Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes; Überleitung nach dem FrÄG 2011; Rückführungsrichtlinie; Rückkehrentscheidung auch Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes; Zuständigkeit der unabhängigen Verwaltungssenate; mündliche Berufungsverhandlung)
§ 67 (ebenso)