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VwGH 15. 3. 2012, 2011/06/0211 (Baurecht)

VwGHBaurechtZfV 2012/1518ZfV 2012, 984 Heft 6 v. 7.1.2013

Stmk BauG: § 27 Abs 1 (Bauverhandlung, ordnungsgemäße Kundmachung; Verlust der Parteistellung eines Nachbarn, soweit er nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder in der Verhandlung Einwendungen erhebt; Zurückziehung von Einwendungen)

§ 27 Abs 2 (ebenso; nicht ordnungsgemäß kundgemacht, Präklusion nur der Nachbarn, die rechtzeitig die Verständigung erhalten haben)

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