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VwGH 7. 12. 2011, 2009/06/0034 (Baurecht)

VwGHBaurechtZfV 2012/1501ZfV 2012, 977 Heft 6 v. 7.1.2013

Vlbg BauG: § 7 Abs 1 lit f (Abstandsnachsicht; Verwendungsänderung, keine stärkere Beeinträchtigung des Nachbarn oder wenn anzunehmen, dass bei Neuerrichtung des Gebäudes mit einer solchen Verwendung die Abstandsnachsicht erteilt werden könnte; keine Anwendung, wenn mit der Verwendungsänderung auch bautechnische Veränderung erfolgt)

VwGH 7. 12. 2011, 2009/06/0034

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