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VwGH 16. 3. 2012, 2009/05/0157 (Baurecht)

VwGHBaurechtZfV 2012/1499ZfV 2012, 976 Heft 6 v. 7.1.2013

Wr BauO: § 60 Abs 1 lit c (bewilligungspflichtige Vorhaben; Änderungen von Bauwerken; Abgrenzung zum Umbau; Gebäude muss nach Änderung nicht als "ein anderes" anzusehen sein)

§ 62a Z 18, 24 und 25 (bewilligungs- und anzeigefreie Vorhaben; ua Straßenkanäle und Versorgungsleitungen, Antennen-, Funk- und Parabolanlagen, Skulpturen, Zierbrunnen; Lüftungsrohre fallen nicht unter die genannten Tatbestände)

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