AVG: § 69 Abs 1 Z 2 (Wiederaufnahme des Verfahrens; Begriff der "neuen Tatsachen oder Beweismittel", Ausführungen zur allgemeinen Lage im Herkunftsstaat, Entstehung nach Verfahrensabschluss; im Verfahren berücksichtigte Länderberichte, keine im Hauptinhalt des Spruches anders lautende Entscheidung zu erwarten)
AsylGH 28. 2. 2012, B2 417560-3/2011