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Einige Überlegungen zur Prüfkompetenz des Bundespräsidenten in Bezug auf das verfassungsmäßige Zustandekommen der Bundesgesetze

AbhandlungenMartin HieselZfV 2012/1467ZfV 2012, 919 Heft 6 v. 7.1.2013

Unter welchen Voraussetzungen kann bzw muss der Bundespräsident die Beurkundung eines Gesetzesbeschlusses verweigern? Der vorliegende Beitrag geht dieser staatstheoretisch bedeutsamen, aber seit vielen Jahrzehnten höchst unterschiedlich beantworteten Frage nach und versucht, anhand verfassungssystematischer Erwägungen aufzuzeigen, dass nur eine reduktionistische Interpretation des Art 47 Abs 1 B-VG zu einem verfassungssystematisch stimmigen Ergebnis führt.

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