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VfGH 6. 3. 2012, B 1109/10 (Hochschulwesen)

VfGHHochschulwesenZfV 2012/1431ZfV 2012, 899 Heft 5 v. 14.11.2012

StudFG: § 1 Abs 3 (Studienförderung, keine Schmälerung des Unterhaltsanspruches; Anrechnung zum Einkommen der Eltern für Zwecke der Wohnbauförderung nach Wiener Landesrecht muss durch fiktive Anrechnung eines gleich hohen Betrags als Unterhaltsleistung an das Kind ausgeglichen werden; verfassungskonforme Auslegung)

VfGH 6. 3. 2012, B 1109/10

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