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VfGH 7. 3. 2012, V 32/09 (Baurecht, Raumordnung)

VfGHBaurecht, RaumordnungZfV 2012/1425ZfV 2012, 896 Heft 5 v. 14.11.2012

Wr BauO: § 1 Abs 4 (Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan; Abänderung nur aus wichtigen Gründen)

B-VG: Art 139 Abs 1 letzter Satz (Verordnungsprüfung, Individualantrag, Legitimation; kein zumutbarer Umweg; Flächenwidmung, auch Bescheid zur Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen kein zumutbarer Umweg, weil nicht gesondert anfechtbar)

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