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VwGH 23. 2. 2012, 2010/07/0104, 0105 (Wasserrecht)

VwGHWasserrechtZfV 2012/1423ZfV 2012, 893 Heft 5 v. 14.11.2012

WRG 1959: § 117 Abs 1 (Entschädigungen und Beiträge; über die Pflicht zur Leistung von Entschädigungen, Ersätzen, Beiträgen und Kosten entscheidet, sofern dieses Bundesgesetz oder die betreffende Sondervorschrift nichts anderes bestimmt, die Wasserrechtsbehörde; Voraussetzungen)

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