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VwGH 22. 3. 2012, 2011/09/0215 (Verwaltungsverfahren)

VwGHVerwaltungsverfahrenZfV 2012/1415ZfV 2012, 890 Heft 5 v. 14.11.2012

AVG: § 66 Abs 1 (Berufungsbehörde, Ergänzungen des Ermittlungsverfahrens)

§ 66 Abs 2 (ebenso, Aufhebung und Zurückverweisung bei Notwendigkeit einer mündlichen Verhandlung; kein subjektives Recht, Unzulässigkeit im Fall eines fehlenden Gutachtens)

§ 66 Abs 3 (ebenso, Durchführung der Verhandlung durch Berufungsbehörde)

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