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VwGH 2. 2. 2012, 2011/04/0175 (Verwaltungsverfahren)

VwGHVerwaltungsverfahrenZfV 2012/1411ZfV 2012, 888 Heft 5 v. 14.11.2012

AVG: § 66 Abs 2 (Berufungsentscheidung, Zurückverweisung; mangelhafte Sachverhaltsfeststellung, die Unvermeidlichkeit der mündlichen Verhandlung begründet; Konkretisierungspflicht der Mängel; übergangene Partei; kein Anspruch auf neuerliche Verhandlungsdurchführung)

VwGH 2. 2. 2012, 2011/04/0175

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