AVG: § 73 Abs 2 (Devolutionsantrag; gesonderter Spruchpunkt zur Stattgebung)
VwGH 28. 3. 2012, 2010/08/0066
Ein Spruchpunkt, mit dem einem Devolutionsantrag stattgegeben wird, besitzt keinen selbstständigen rechtlichen Gehalt. Jede Beh hat bei Fällung einer Entscheidung ihre hiefür gegebene Zuständigkeit zu prüfen; in der Fällung einer Sachentscheidung liegt immer die zumindest implizite Bejahung der Zuständigkeit. Nichts anderes gilt für den Fall, dass eine Beh ihre Zuständigkeit aufgrund eines von ihr als zulässig qualifizierten Devolutionsantrages bejaht (VwGH 15. 12. 1995, 95/11/0266).