VStG: § 39 Abs 6 (Ausschluss der aufschiebenden Wirkung der Berufung der Partei gegen die Beschlagnahme)
GlücksspielG: § 50 Abs 5 (Berufungslegitimation des Finanzamtes, auch in Sachen der Beschlagnahme; aufschiebende Wirkung der Berufung gegen die Aufhebung der Beschlagnahme)