VStG: § 39 (Beschlagnahme; keine Regelung für das Zusammentreffen einer gerichtlichen und einer verwaltungsstrafrechtlichen Strafbarkeit)
GlücksspielG: § 52 Abs 2 idF BGBl I 2010/111 (Subsidiarität im Verhältnis zu § 168 StGB bei Entgelt von über 10 €; Befugnisse zu behördlichen Sicherungsmaßnahmen bleiben davon unberührt, darunter fallen Beschlagnahme und Einziehung)