VStG: § 51e Abs 1 (Verfahren vor den Unabhängigen Verwaltungssenaten; öffentliche mündliche Verhandlung; Durchführungspflicht)
§ 51e Abs 3 (ebenso; Absehen; Gründe; kumulatives Erfordernis der mangelnden Beantragung; unvertretene Partei; konkludenter Verhandlungsverzicht; keiner bei fehlender Belehrung über Antragsmöglichkeit)