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VwGH 21. 2. 2012, 2012/11/0019 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

VwGHVerwaltungsgerichtsbarkeitZfV 2012/1379ZfV 2012, 880 Heft 5 v. 14.11.2012

VwGG: § 24 Abs 2 (Schriftsätze; Einbringung durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt)

VwGH 21. 2. 2012, 2012/11/0019

1. Mit Schriftsatz vom 21. 1. 2012 brachte der Bf beim VwGH eine nicht von einem RA unterfertigte Beschwerde gegen einen näher bezeichneten B ein. Über der in Maschinschrift gefassten Wortfolge "Unterschrift und Stempel des RA" enthält die Beschwerde folgenden handschriftlichen Vermerk samt Namenszug des Bf: "Die Unterschrift wird kommende Woche nachgereicht, da ich mich erst kurzfristig für eine Beschwerde entschieden habe."

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