VwGG: § 24 Abs 2 (Schriftsätze; Einbringung durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt)
VwGH 21. 2. 2012, 2012/11/0019
1. Mit Schriftsatz vom 21. 1. 2012 brachte der Bf beim VwGH eine nicht von einem RA unterfertigte Beschwerde gegen einen näher bezeichneten B ein. Über der in Maschinschrift gefassten Wortfolge "Unterschrift und Stempel des RA" enthält die Beschwerde folgenden handschriftlichen Vermerk samt Namenszug des Bf: "Die Unterschrift wird kommende Woche nachgereicht, da ich mich erst kurzfristig für eine Beschwerde entschieden habe."