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VwGH 22. 3. 2012, 2012/07/0028 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

VwGHVerwaltungsgerichtsbarkeitZfV 2012/1377ZfV 2012, 880 Heft 5 v. 14.11.2012

VwGG: § 30 Abs 3 (aufschiebende Wirkung; im Falle der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung hat die Behörde den Vollzug des angefochtenen Bescheides aufzuschieben und die hiezu erforderlichen Verfügungen zu treffen)

VwGH 22. 3. 2012, 2012/07/0028

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